Bauherren und Hausverwaltungen sind laut BauKG verpflichtet, für Bauvorhaben einen Baustellenkoordinator einzusetzen, um die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle sicherzustellen.
Für Bauherren und Hausverwaltungen übernehmen wir sämtliche Aufgaben der Baustellen- und Planungskoordination laut BauKG.