SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

ÜBERZEUGUNG AUS ERFAHRUNG

Nur gesunde Mitarbeiter können gute Leistungen erbringen !

Investition in Arbeitssicherheit ist auch eine Investition in Mitarbeitermotivation

Professionelles Equipment für Profis

Vereinfachung und Beschleunigung von Arbeitsabläufen

Baustellen- und Planungskoordination

Baustellenkoordinator

Bauherren und Hausverwaltungen sind laut BauKG verpflichtet, für Bauvorhaben einen Baustellenkoordinator einzusetzen, um die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle sicherzustellen. 

Für Bauherren und Hausverwaltungen übernehmen wir sämtliche Aufgaben der Baustellen- und Planungskoordination laut BauKG.

Warum wir ?

Typische Projekte

Externe Sicherheitsfachkraft

Das ASchG verpflichtet jeden Unternehmer zur Umsetzung und Einhaltung aller nationalen und internationalen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutz.

Unsere Leistungen

Unterweisungen und Workshops

Die europäische Gesetzeslage sieht vor, dass sämtliche Dienstnehmer, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit eine Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden, mindestens 1x pro Jahr unterwiesen werden müssen.

Unsere Herangehensweise

Typische Bedarfsträger

Absturzsicherungen

Absturzsicherungen auf Objekten

Die ÖNORM B1300/B1301 (Objektsicherheitsprüfung) fordert, alle technischen Absturzsicherungssysteme jährlich einer sachkundigen Überprüfung zu unterziehen.
Das BauKG kümmert sich um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen. D.h. auch in absturzgefährdeten Bereichen ist eine entsprechende Sicherung herzustellen.

Unsere Leistungen

Handel mit PSA gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung

Wir beraten (auch vor Ort) und beliefern Sie bedarfsorientiert bei der Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung aus österreichischer und europäischer Produktion. 

Alle Produkte der nachfolgend gelisteten Hersteller brillieren in 

Hersteller:

Petzl
Edelrid
Singing Rock
Tendon
Teufelberger

Rock Empire
Camp
Kong
DMM
AustriAlpin

Sachkundige Überprüfung von PSA

Jährliche Überprüfung !

Sowohl auf nationaler (PSA-V) als auch auf europäischer Ebene besteht die gesetzliche Vorgabe, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person überprüfen zu lassen.

Flyer als PDF Download